RETTUNGSDIENSTBEDARFSPLANUNG
Die Bedarfsplanung umfasst verschiedene, aufeinander aufbauende Planungskomponenten. Beginnend mit der
Standortplanung, die eine flächendeckende Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist sichert, über die
Fahrzeugbemessung, welche die zur Bedienung des Einsatzaufkommens not-wendige Fahrzeuginfrastruktur mit hoher Bediensicherheit garantiert bis zu einer
Personalvorhaltung, die den Personalbedarf entsprechend der arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Vorgaben ermittelt.
STANDORTPLANUNG
Um eine flächendeckende Versorgung bei gleichzeitiger Bedarfsgerechtigkeit zu gewährleisten, überprüfen wir die
Standortsituation und erstellen Standortkonzepte auf Basis von Fahrzeitsimulationen
und Realbefahrungen, mathematischen Optimierungsmethoden
und gutachterlicher Erfahrung.
ERGEBNIS
ist ein praktisch umsetzbares Netz von bedarfsgerechten Standorten mit nach schnellster Erreichbarkeit abgegrenzten Zuständigkeitsgebieten
FAHRZEUGBEMESSUNG
Wir bemessen rechtssicher, vgl. Urteil Verwaltungsgericht Niedersachsen, anhand anerkannter Bemessungsmethoden und Ihres Einsatzaufkommens die notwendige Anzahl von Einsatzfahrzeugen pro Rettungswachenversorgungsbereich.
Mit dem transparent nachvollziehbaren Sicherheitsniveau der Bemessung besteht ein statistisch gesichertes Qualitätskriterium für die zuverlässige Bedienbarkeit der Nachfrage nach Notfallrettungsmitteln, das z. B. in den Rettungsdienstgesetzen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen verankert ist.
ERGEBNIS
der Fahrzeugbemessung ist ein stundengenauer Rettungsmittelvorhalteplan für alle Rettungsmittel und Standorte
PERSONALBEMESSUNG
Mit unseren Methoden der Personalanalyse ermitteln wir den optimalen Personalbedarf für die Bereiche Einsatzdienst, Leitstelle oder Verwaltung, entwickeln Strategien für die zukunftsorientierte Personalbewirtschaftung oder modellieren Szenarien zur Entwicklung eines Personalkörpers unter Einbeziehung von Mitarbeiterbefragungen.
Für eine rechtssichere und umsetzbare
Personalplanung gilt es, die rechtlichen Regelungen von europäischen Richtlinien und bundesweiten gesetzlichen Vorgaben bis hin zu tarifvertraglichen einzelbetrieblichen Regelungen zu berücksichtigen, sowie die unterschiedlichen Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Märkte und Kunden sowie betriebliche Erfordernisse zusammenzuführen.
Ausgangspunkte
der Personalbemessung sind die zu erbringende Leistung und die zur Verfügung stehenden Arbeitsleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ergebnis
der Bemessung sind die zur sicheren Bedienung dieser Leistung erforderlichen Vollzeitkräfte.