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FEUERWEHRBEDARFSPLANUNG

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Die Feuerwehrbedarfsplanung umfasst eine Vielzahl von Fragestellungen wie

  • die Risikoanalyse, das individuelle Gefahrenpotenzial und dessen räumliche Verteilung als Grundlage eines sachgerechten zukünftigen Bedarfs an Feuerwehr

  • ein individuell entsprechend der rechtlichen Vorgaben, aber auch der örtlichen Risiken angespasstes kommunales Schutzziel

  • die Struktur der Feuerwehr sowohl im Ist als auch entsprechend dem Schutzziel im Soll hinsichtlich

    • Organisation

    • Ausrüstung und Fahrzeugen

    • Standorten und Erreichbarkeiten

    • Personal und Ausbildungsstand

  • die Umsetzung des Soll-Konzeptes durch Maßnahmen in allen Bereichen

 

Entscheidend für die Bedarfsplanung ist die Beteiligung und aktive Mitarbeit der Feuerwehr, deren Sachkenntnis und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten unverzichtbar ist.

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RISIKOANALYSE

Zur Analyse des Gefährdungspotenzials gehen zahlreiche Informationen aus unterschiedlichen Quellen ein, die zu einer Risikoanalyse zusammengeführt werden.

Zur Analyse der Siedlungsstruktur nutzen wir eine softwaregestützte Auswertung auf Grundlage der bundesweit vorhandenen CityGML-Gebäudedaten und aktuellen OSM-Daten, um eine Vorlage für die Risikoanalyse zu liefern. So findet u. a. eine Vorauswertung der Gebäudehöhe und Gebäudenutzung als Grundlage der Bewertung statt, die dann mit Fachwissen vor Ort ergänzt werden kann.

Beispiel Beurteilungsklassen Brandrisiko

ERGEBNIS

Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind die Grundlage für das festzulegende Schutzziel der Gemeinde, welches die politisch vereinbarte Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegt.

STRUKTUR DER FEUERWEHR

Feuerwehren benötigen zur sachgerechten und fachkompetenten Erfüllung der an sie gestellte Aufgabenvielfalt eine leistungsfähige Organisationsstruktur sowie ausreichende technische und personelle Ressourcen an den einzelnen Standorten.

Die Betrachtung umfasst dabei alle wichtigen Themenfelder wie Personal und Ausbildungsstand, Fahrzeuge und Ausrüstung, Standorte und Erreichbarkeiten, Einsatzgeschehen, Schutzzielerfüllung sowie Organisationsstruktur.

ERGEBNIS

Ergebnis ist eine vollständige, in Tabellen, Grafiken und Karten aufbereitete Dokumentation der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr.

Vorlage Ausbild AGS.jpg
Vorlage Wohnort.png
FhzgTab.jpg
Einsatzgeschehen FW.jpg

SOLL-KONZEPT

Entsprechend dem festgelegten zukünftigen Schutzziel und der Struktur der Feuerwehr wird das Soll-Konzept für alle Bereiche der Feuerwehr entwickelt.

Soll-Konzept FW.jpg

IST-SOLL-VERGLEICH UND MAßNAHMEN

Aus dem Vergleich der bestehenden Struktur und der anzustrebenden Soll Struktur der Feuerwehr werden die Maßnahmen abgeleitet, die umzusetzen sind, um das zukünftige Schutzziel der Gemeinde einzuhalten.

Soll_Ist2.jpg

ERGEBNIS

Ergebnis ist ein Maßnahmenplan

für die Feuerwehr, die Verwaltung und politische Gremien mit zeitlich und kostenmäßig

umzusetzenden Maßnahmen.

Beispiel:

Technische Maßnahme TEC11

Ersatzbeschaffung eines LF 10 , Standort Südwest

Begründung/Erläuterung: Das Fahrzeug ist Ersatzbeschaffung für ein LF 8/6 (Bj. 2005), das 2025 die vorgesehene Nutzungsdauer erreichen wird.

Zeitrahmen:  2023  2024  2025 2026  2027  2028

Kosten [€]:    -    -    -    -    -         550.000 €

Personelle Maßnahme PER8

Realitätsnahe Ausbildung der Einsatzkräfte durch zeitweise Anmietung einer Brandsimulationsanlage (Flash-Over-Container)

Begründung/Erläuterung: Für den Aufgabenbereich der Aus- und Fortbildung ist festzustellen, dass mit den vorhandenen Mitteln eine praxisnahe Aus- und Weiterbildung der Feuer-wehrangehörigen nicht in ausreichendem Maße erfolgen kann. (...)

Zeitrahmen:  laufend

Kosten:  15.000 € p. a.

Löschwasserkonzept

Eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung gehört zu den Aufgaben einer Kommune.

In Siedlungsgebieten (Grundschutz) greift die Feuerwehr dabei in der Regel auf das Rohrnetz der Trinkwasserversorgung zu. Die Anforderungen an die Löschwasserversorgung seitens der Feuerwehr sind in der Information der AGBF und des DFV in Abstimmung mit dem DVGW zur "Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen" beschrieben. Grundlage ist das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW).

Dabei gelten folgende Anforderungen für den Grundschutz an die Löschwasserversorgung:

Wassermenge:

  • bei niedriger, in der Regel freistehender Bebauung
    (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m³/h)

  • bei sonstiger Bebauung mit mindestens 1.600 l/min (96 m³/h)

Dichte des Hydrantennetzes:

  • offene Bebauung: 400 m

  • geschlossene Bebauung: 300 m

Beispiel Hydrantennetz zur Löschwasserversorgung

Beispiel für ein Hydrantennetz in einer Gemeinde

Für Gewerbe- und Industriegebiete ergeben sich möglicherweise höhere Anforderungen. Betriebe mit erhöhten Brandlasten oder jene, die besonders brandgefährdet sind, verfügen zusätzlich über eine Löschwasserversorgung mit Entnahmestellen auf den Grundstücken (Objektschutz).

Bsp_Hydranten mit Puffer.png

Beispiel für die Überprüfung der Dichte eines Hydrantennetzes:

 

Gebiet mit einem maximalen Abstand von 150 Metern um die vorhandenen Hydranten im Rohrleitungsnetz

Sofern diese Anforderungen nicht erfüllt werden können, müssen andere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ergriffen werden. Möglichkeiten hierfür sind:

  • Entnahme aus offenen Gewässern, evtl. mit Entnahmestellen

  • Entnahme aus Löschwasserteichen gem. DIN 14210

  • Entnahme aus Löschwasserbrunnen gem. DIN 14220

  • Entnahme aus Löschwasserbehältern gem. DIN 14230

  • Entnahme aus eigenständigem Löschwassernetz

B415_LoeschWV_Quellen.png

Für Bereiche des Zuständigkeitsgebietes, die nicht ausreichend über das Trinkwasserrohrleitungsnetz mit Löschwasser versorgt werden können, ist von der Feuerwehr ein Löschwasserkonzept auszuarbeiten und zu dokumentieren, z.B. in einem Löschwasserkataster.

Dieses legt auch die entsprechende Vorhaltung von spezieller Technik und Gerätschaften vor, welche in der Alarm- und Ausrückeordnung zu verankern ist.

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