
BEDARFSGERECHTE TISCHBESETZTZEITEN
Bemessungsgrundsätze zur Ermittlung bedarfsgerechter Tischbesetztzeiten von Leitstellen
Abfragesicherheit
Die Gesprächszeit aller erfassten Auskunfts- und Hilfeersuchen bildet die Grundlage der daraus abgeleiteten Wartezeit.
Die Wartezeit bildet unter dem Gesichtspunkt der uneingeschränkten Leitstellenerreichbarkeit ohne Zeitverzug über den Notruf 112 die Grundlage für die risikoabhängige Bemessung und Ermittlung der bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze. Die bedarfsgerechte Besetzung der Einsatzleitplätze sichert die unmittelbare Abfrage akustisch/optisch signalisierter Anrufe.
Bearbeitungssicherheit
Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze bildet unter dem Gesichtspunkt
der daraus planerisch resultierenden Arbeitsleistung die Grundlage der frequenzab-
hängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der Einsatzleitplätze zur
Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit).
Mindestbesetzung
In der Leitstelle sind unabhängig von den Bemessungsergebnissen der Abfragesicher-
heit und der Bearbeitungssicherheit mindestens zwei Tischfunktionen rund um die Uhr
zu besetzten (Mindestbesetzung).
DATENQUALITÄT
Das Anruferaufkommen einer Rettungsleitstelle gliedert sich grundsätzlich in
-
Hilfeersuchen zu Notfällen und Krankentranporten
-
Auskunftsersuchen

Die Leistungsdaten werden aufbereitet, kontrolliert und bereinigt. Der endgültig für weitere Berechnungen verwendete Datenbestand wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Aus diesen lassen sich dann z.B. grundlegende Angaben zur Anrufdichte im Jahresverlauf visualisieren.

ERGEBNIS
Ergebnis ist eine fachlich saubere transparente und nach Aufgabenbereich differenzierte Datenbasis zur Ermittlung bedarfsgerechter Tischbesetztzeiten.
MODELLGRUNDLAGEN
Unsere Methodik wurde in jahrelanger Forschung entwickelt und steht damit auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die wissenschaftliche Methodik spiegelt sich in den sogenannten "Bayerischen Standards" wieder. Der wissenschaftliche Ansatz erlaubt auch eine Weiterentwicklung zur bedarfsgerechten Bemessung von Gesundheitsleitstellen.
BEMESSUNGSGRUNDSATZ ABFRAGESICHERHEIT
Die Gesprächszeit bildet unter dem Gesichtspunkt der uneingeschränkten Leitstellenerreichbarkeit über die Notrufnummer 112 und andere Rufnummern (z. B. die Rufnummer 19222) die Grundlage der risikoabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Besetzung der Einsatzleitplätze zur unmittelbaren Abfrage akustisch/optisch signalisierter Anrufe (Abfragesicherheit).

BEMESSUNGSGRUNDSATZ BEARBEITUNGSSICHERHEIT
Die Gesamtbearbeitungszeit der disponierten Einsätze bildet unter dem Gesichtspunkt der daraus resultierenden Arbeitsleistung die Grundlage der frequenzabhängigen Bemessung der bedarfsgerechten Tischbesetzung der Einsatzleitplätze zur Einsatzbearbeitung (Bearbeitungssicherheit). Der Begriff Einsatz bezieht sich dabei auf das Ereignis und nicht auf Einsatzfahrten (Alarmierungen).

BEMESSUNGSGRUNDSATZ MINDESTVORHALTUNG
In der Leitstelle sind unabhängig von den Ergebnissen der risiko- bzw. frequenzabhängigen Bemessung aus Sicherheitsgründen mindestens zwei Funktionen rund um die Uhr vorzuhalten (Mindestvorhaltung.
GRUNDSÄTZLICHER ABLAUF ZUR ERMITTLUNG
DER BEDARFSGERECHTEN TISCHBESETZTZEITEN EINER LEITSTELLE

Ergebnisdarstellung
Der IT-gestützte Arbeitsprozess von Annahme und Vergabe in der jeweiligen Leitstelle kann nach dem Sachbearbeiter-Verfahren oder dem Calltaker-Dispatcher-Verfahren erfolgen.
In der Ergebnisdarstellung der Tischbesetztzeiten ist das Ergebnis für das Sachbearbeiter-Verfahren aufgeführt, wonach vom selben Disponenten multifunktional die beiden Teilprozesse Annahme (Abfrage) und Vergabe (Alarmierung/Einsatzbegleitung) nacheinander ausgeführt werden. Eine Ermittlung der Tischbesetztzeiten ist auch für Calltaker-Dispatcher-Verfahren möglich.

Die Erweiterung des Referenzmodells zur Bemessung der Tischbesetztzeit in einer Leitstelle in Abhängigkeit vom Gesprächs- und Einsatzaufkommen um ausgewählte Qualitätsparameter ermöglicht die objektive Überprüfung und Bewertung der Bemessungsergebnisse.
Die Ermittlung der erwarteten rechnerischen maximale mittlere Wartezeit über alle Anrufe für den gewählten Planungsansatz ist dabei ein objektives Maß für die Qualität des Bemessungsergebnisses nach den „Bayerischen Standards“, indem die zu gewährleistende personelle Erreichbarkeit der Leitstelle bewertet werden kann und vergleichbar über alle bemessungsrelevanten Zeitintervalle ist.
