| Beratungskompetenz im Brandschutz - Brandschutzbedarfsplanung |
Anforderungen an ein Schutzziel
Das Schutzziel muss im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten
gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen
Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die
Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Inwieweit die
Feuerwehr das Sicherheitsrisiko in einer Gemeinde flächendeckend und
gleichwertig abdecken kann, wird durch die konkurrierenden Faktoren
"Bedürfnis an Sicherheit" und "Kosten" bestimmt. Eine hundertprozentige
Sicherheit ist nicht erreichbar.
Bei der Formulierung des Schutzziels ist ergänzend zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Vorgaben auf die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch die Schutzzieldefinition der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
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Dr. Holger de Vries
Tel. 0228-9494-0