| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 3 - Was bedeutet "regelmäßige Arbeitszeit"?
Der Begriff regelmäßige Arbeitszeit entstammt dem Tarifrecht. Er
enthält die Festlegung der tarifvertraglich geschuldeten Arbeitszeit
pro Woche. Mit der Vergütung der im Tarivertrag ebenfalls festgelegten
Grundvergütung (einschließlich der Ortszuschläge und den in
Monatsbeträgen festgelegten Zahlungen) ist die regelmäßige Arbeitszeit
abgegolten.
Der BAT bestimmt in § 15: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222
