| Kompetenz im Rettungdienst - Kosten im Rettungsdienst |
Frage 5 - Wann dürfen die Krankenkassen so genannte Festbeträge festsetzen?
Die Erstattungen durch die Krankenkassen dürfen auf Festbeträge im Rettungsdienst beschränkt werden, wenn
- erstens vor der Entgeltfestsetzung den Krankenkassen oder ihren Verbänden keine Gelegenheit zur Erörterung gegeben wurde,
- zweitens bei der Entgeltbemessung Investitionskosten und Kosten der Reservevorhaltung berücksichtigt worden sind, die durch eine über die Sicherstellung der Leistungen des Rettungsdienstes hinausgehende öffentliche Aufgabe der Einrichtungen bedingt sind oder
- drittens die Leistungserbringung gemessen an den rechtlich vorgegebenen Sicherstellungsverpflichtungen unwirtschaftlich ist.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222