| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 11 - Welche Auswirkungen haben die europäischen Richtlinien auf die bundesdeutsche Arbeitszeitbewertung?
In einer Entscheidung vom 18.02.2003 stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest:
Nach dem Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 ist Bereitschaftsdienst
nicht als Arbeitszeit anzusehen. Dies ergibt sich zwingend aus § 5 Abs.
3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes. Ein der Richtlinie 93/104/EG
entsprechendes anderes Verständnis ist auch im Wege der
gemeinschaftsrechtkonformen Auslegung nicht möglich.
Hat der nationale Gesetzgeber eine europäische Richtlinie
nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kommt eine unmittelbare Geltung und ein
darauf beruhender Anwendungsvorrang der Richtlinie nur vertikal im
Verhältnis zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen, nicht auch
horizontal im Verhältnis Privater untereinander in Betracht.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222
