| Beratungskompetenz im Brandschutz |
Brandschutzbedarfsplanung (z.B. nach § 22 FSHG NRW)
Wir erstellen den Brandschutzbedarfsplan Ihrer Gemeinde -
von der Ist-Analyse über eine maßvolle und individuelle Schutzzieldefinition bis zur Ratsvorlage.
Einzelleistungen hierbei sind u.a.:
- Personalanalyse
- Analyse der (Tages/Nacht)Verfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen
- Analyse der Ausrückstärke der Feuerwehreinheiten
- Statistische Analyse von Einsatzdaten
- Ermittlung der Hilfsfrist-Isochronen
- Bewertung der kommunalen Gefährdungs- und Risikopotenziale
- Definition adäquater Schutzziele unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
- Ermittlung feuerwehrtechnischer Qualitätsparameter
- Erarbeitung von Fahrzeugkonzepten
- Begleitung der politischen Entscheidungsprozesse
- Erstellung von Beschlussvorlagen
- Referenzprojekte in kreisfreien Städten und kreisangehörigen Kommunen
Ihr persönlicher Ansprechpartner und Fachberater in allen Fragen des Brandschutzes ist Herr Dr.-Ing. Holger de Vries. Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Fachbereich Sicherheitstechnik ist Herr de Vries als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für "Brand- und Explosionsschutz sowie Gefahrenabwehr" tätig.
Herr de Vries besitzt neben einer wissenschaftlich-fachlichen
Qualifikation auch eine mehr als 20-jährige einschlägige praktische
Feuerwehrerfahrung im Einsatzdienst.
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Dr. Holger de Vries
Tel. 0228-9494-0