| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 6 - Welche Möglichkeiten bietet der Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst?
Nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) ist ein Angestellter z. B.
verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der
regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle
aufzuhalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen.
Allerdings darf der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß
aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
Das heißt, Bereitschaftsdienst wird außerhalb und damit
zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit geleistet und ist nur zulässig,
wenn die Arbeitsleistung zu dieser Zeit erfahrungsgemäß unter 50 %
liegt.
Im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zählt diese Zeit des
Bereitschaftsdienstes zur maximal möglichen Arbeitszeit von im Mittel
48 Stunden pro Woche.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222
