| Kompetenz im Rettungsdienst - Bedarfsgerechte Tischbesetztzeit in Leitstellen |
Frage 5 - Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung einer bedarfsgerechten Besetzung von Leitstellen zu berücksichtigen?
Ein Modell zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Besetzung von Leitstellen mit Disponenten muss die drei Bemessungsgrundsätze (Qualitätsgrundsätze)
- Abfragesicherheit
- Bearbeitungssicherheit und
- Mindestbesetzung
rechnerisch berücksichtigen.
Die Abfragesicherheit gewährleistet, dass die uneingeschränkte personelle Leitstellenerreichbarkeit
über den Notruf 112 und/oder die Rufnummer 19222 erfolgt, während der
Grundsatz der Bearbeitungssicherheit sicherstellt, dass die aus den
zu disponierenden Einsätzen resultierende Arbeitsleistung umzusetzen ist. Der Bemessungsgrundsatz Mindestbesetzung stellt sicher, dass die Leitstelle mit mindestens zwei Funktionen rund um die Uhr zu besetzten ist.
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Dr. Reinhard Schmiedel
Tel. 0228-9494-0