Kompetenz im Rettungsdienst - Bedarfsgerechte Tischbesetztzeit in Leitstellen

Frage 5 - Welche Grundsätze sind bei der Ermittlung einer bedarfsgerechten Besetzung von Leitstellen zu berücksichtigen?



Ein Modell zur Ermittlung einer bedarfs­gerechten Besetzung von Leit­stellen mit Disponenten muss die drei Bemessungs­grundsätze (Qualität­sgrundsätze)

  • Abfragesicherheit
  • Bearbeitungssicherheit und
  • Mindestbesetzung

rechnerisch berücksichtigen.

Die Abfragesicherheit gewährleistet, dass die un­ein­ge­schränkte perso­nelle Leit­stellen­erreich­barkeit über den Notruf 112 und/oder die Rufnummer 19222 erfolgt, während der Grundsatz der Bearbeitungs­sicher­heit sicher­stellt, dass die aus den zu disponierenden Einsätzen resultierende Arbeitsleistung umzusetzen ist. Der Bemessungs­grundsatz Mindest­besetzung stellt sicher, dass die Lei­tstelle mit mindestens zwei Funktionen rund um die Uhr zu besetzten ist.

 


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