| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 5 - Wann kann die regelmäßige Arbeitszeit verlängert werden?
Die für den Rettungsdienst relevanten Tarifwerke eröffnen grundsätzlich
die Möglichkeit zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit.
Die
regelmäßige Arbeitszeit pro Woche kann auch ohne Ausgleich verlängert
werden, wenn in sie Arbeitsbereitschaft in definiertem Umfang fällt.
Auch die verlängerte regelmäßige Arbeitszeit ist mit der Vergütung abgegolten.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222
