Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs

Frage 1 - Wie ist der Begriff Arbeitszeit definiert?

Der Begriff der Arbeitszeit wird in § 2 des Arbeitszeitgesetzes geregelt.

Danach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;
Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitsgebern sind zusammenzurechnen;
im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.


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