| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 1 - Wie ist der Begriff Arbeitszeit definiert?
Der Begriff der Arbeitszeit wird in § 2 des Arbeitszeitgesetzes geregelt.
Danach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen;
Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitsgebern sind zusammenzurechnen;
im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.
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Dr. Emil Betzler
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