| Kompetenz im Rettungsdienst - Ermittlung des Personalbedarfs |
Frage 4 - Was bedeutet der Begriff der "Arbeitsbereitschaft"?
Der Begriff der Arbeitsbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als
Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung
definiert. Dies umfasst im Rettungsdienst auch die Wartezeit zwischen zwei Einsätzen, sodass die Arbeitsbereitschaft zeitlich nicht zusammenhängend auftreten muss.
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Dr. Emil Betzler
Tel. 0228-9494-222
